Privatversicherte Patienten

Privatversicherte Patienten

Privat oder privat Beihilfe versicherte Patienten bekommen ihre Rechnung auf Grundlage der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GbüH).
Alle privaten Kassen und die Beihilfestellen erstatten auf Grundlage dieser GbüH die Kosten von Heilpraktikerbehandlungen.

Osteopathische Techniken und Behandlungsprinzipien sind in dieser Gebührenverordnung aufgelistet.
Nach diesen Punkten erstelle ich ihnen eine Rechnung, welche sie wie gewohnt bei ihrer Kasse und Beihilfestelle einreichen.