Heilpraktiker Zusatzversicherte
Alle Personen welche über eine zusätzlich abgeschlossene Versicherung zur Kostenübernahme von Heilpraktikerbehandlungen verfügen, bekommen die Kosten meiner osteopathischen Behandlung auf Grundlage der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GbüH).
Diese Rechnung auf Grundlage der GbüH reichen sie bei ihrer Zusatzversicherung ein und bekommen die Kosten dann erstattet.